Die Wehrpflicht ist nicht unerheblich

In seinem Beitrag auf dem Verfassungsblog bezeichnet Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Urheber- und Medienrecht, den von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz als verfassungswidrig. Er begründet sein Urteil mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass Entscheidungen von wesentlicher Tragweite in einem politisierten Verfahren getroffen werden müssen. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Mechanismus zur Aktivierung der Wehrpflicht genüge diesen Anforderungen nicht. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesverteidigungsministerium sieht vor, dass für den Fall, dass sich nicht genügend Freiwillige zum Dienst in der Bundeswehr bereit erklären, die Bundesregierung im Wege der Rechtsverordnung die Wehrpflicht aktivieren kann. Auch wenn diese Rechtsverordnung der Zustimmung des Deutschen Bundestages bedarf, sieht Achelpöhler doch wesentliche Transparenzrechte der Öffentlichkeit verletzt. Denn die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einer Rechtsverordnung des Bundestages findet nach einfacher Lesung im Plenum statt. Ein Gesetz bedürfe hingegen der zweifachen Befassung des Parlaments sowie der Ausschüsse. Auch habe die Opposition in einem Gesetzgebungsverfahren das Recht, eigene Änderungsanträge zu stellen. Achelpöhler problematisiert vor allem die fehlende Gelegenheit der Öffentlichkeit, die Positionierungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages wahrzunehmen. Die Volksvertretung habe „in öffentlicher Debatte die Notwendigkeit und das Ausmaß von Grundrechtseingriffen [zu] klären“. Geboten sei daher ein transparentes Gesetzgebungsverfahren, bei dem auch die Opposition Gelegenheit habe, sich zu beteiligen und das von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden könne.